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Angaben gemäß § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)
Gesellschaft für Unternehmens- und Netzwerkevaluation GmbH
Postfach 1151
48302 Senden
Tel. +49 (0) 25 97 222 91 40-0
Fax +49 (0) 25 97 222 91 40-9
E-Mail: service@igenda.de
Geschäftsführer: Dr. Martin Ahlert
Handelsregister: HRB 10527, Amtsgericht Coesfeld
Umsatzsteuer-ID: DE 237 2618 16 

Hinweis: Die Website www.systemcheck.info wurde im Auftrag und in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Franchiseverband e.V. (www.franchiseverband.com) sowie der Deutschen Franchise Institut GmbH (www.franchise-institut.de) erstellt. Sie dient der Information über den Systemcheck und der Anmeldung.

Verantwortlich für den Inhalt gemäß § 18 Abs. 2 MStV:
Dr. Martin Ahlert 


Technische Betreuung:
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Steinfurter Straße 104
48149 Münster
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4. Gerichtsstand
Für etwaige Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Website gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Münster (Westfalen), sofern gesetzlich zulässig.

 

 

 

Der Systemcheck des Deutschen Franchiseverbandes beinhaltet folgende Leistungen:

  • Befragung der Franchisepartner (Partnerzufriedenheit)
  • Bewertung des Systems auf Basis von Selbstauskunft und Partnerbefragung.
    Die Bewertung umfasst folgende Aspekte: Systemkonzept | Produkte/Leistungen | Strategie | Management | Know-how-Dokumentation
  • Prüfung des Franchisevertrages und des Dokuments zur vorvertraglichen Aufklärung nach geltenden Verbandsrichtlinien.
  • Telefonisches Interview mit der Bewertungsgesellschaft
  • Erstellung der kurzgutachterlichen Stellungnahme durch die Bewertungsgesellschaft und Vergabe des Gütesiegels und Urkunde durch den Deutschen Franchiseverband.

 

 

Vorteile für geprüfte Franchisesysteme

  • Unabhängige Beurteilung / Benchmarking:
    Ihr Unternehmen erhält eine unabhängige Beurteilung durch eine neutrale, unabhängige Bewertungsgesellschaft unter wissenschaftlicher Begleitung des Instituts F&C. Sie erfahren, wie es um die Strukturen in Ihrem System bestellt ist. Dieses Wissen ermöglicht Ihnen wertvolles Benchmarking.
  • Zukunftsfähigkeit:
    Der Check zeigt Ihnen auf, wie es um die kontinuierliche Weiterentwicklung Ihres Konzeptes und damit um die Zukunftsfähigkeit bestellt ist. Damit nehmen Sie als Franchisegeber Ihre Aufgabe wahr, das System permanent weiterzuentwickeln. Diesen Aspekt können Sie unter anderem gegenüber bestehenden Franchisenehmern dokumentieren.
  • Franchisenehmer-Gewinnung:
    Angehende Franchisenehmer werten den Check als Qualitätskriterium und entscheiden sich leichter für eine Partnerschaft.
  • Erleichterte Finanzierungen:
    Geldinstitute finanzieren erfahrungsgemäß angehende Franchisepartner eher, wenn das Unternehmen den Systemcheck absolviert hat. Ganz konkret werden, dank der Kooperation mit den Bürgschaftsbanken, Finanzierungen von Vollmitgliedern mit Systemcheck vorgezogen.
  • Empfehlung durch Multiplikatoren:
    Gründerzentren und IHK’n empfehlen Existenzgründern im Franchising in der Regel Franchiseunternehmen, die das Verbandssiegel besitzen.
  • Die ordentliche Mitgliedschaft im Deutschen Franchiseverband wird in Verbandspublikationen und auf den gängigen Franchiseportalen hervorgehoben (exklusive Darstellung).

 

Die administrative Durchführung erfolgt durch das Deutsche Franchise Institut / DFI GmbH. Die Bewertung erfolgt durch eine vom Deutschen Franchise Institut beauftragte neutrale, unabhängige Bewertungsgesellschaft. Die wissenschaftliche Begleitung erfolgt durch des Internationale Centrum für Franchising und Cooperation (F&C).

 

 

Richtlinie

Die Richtlinie des Deutschen Franchiseverbandes zum Systemcheck können Sie hier einsehen und herunterladen: Systemcheck-Richtlinie

 

 

Kosten

Die Kosten für den Systemcheck betragen zurzeit: € 1.950,– (zzgl. der jeweils gültigen MwSt.) für den Systemcheck inklusive einer Zufriedenheitsbefragung der Franchisepartner. Die Kosten werden dem System durch das Deutsche Franchise Institut direkt in Rechnung gestellt.

 

 

Ablauf

1. Befragung Franchisepartner

In einem ersten Schritt werden Ihre Franchisepartner mittels eines Online-Fragebogens zu ihrer Zufriedenheit befragt. Bitte lassen Sie der Bewertungsgesellschaft bis spätestens fünf Werktage vor Start der Franchisepartner-Zufriedenheitsanalyse eine vollständige Tabelle der Kontaktadressen Ihrer aktiven deutschen Franchisepartner per E-Mail zukommen (Excel-Datei) (pro Franchisevertrag ein Fragebogen, egal wie viele Standorte ein Franchisepartner hat).

2. Selbstauskunft

Sie erhalten über einen separaten Link Zugang zu einer elektronischen Selbstauskunft. Hier geht es um Angaben zu Ihrem Systemkonzept, zu Produkten/Leistungen, Strategie und Management. Bei Wiederholung des Systemchecks ist diese bereits teilweise mit Ihren letzten Angaben vorausgefüllt. Bitte füllen Sie die Angaben dort bis spätestens bis zum Datum der Rücklauffrist der Franchisepartner-Befragung aus.

3. Unterlagen übersenden

Bitte übersenden Sie folgende Unterlagen zur Prüfung an den Deutschen Franchiseverband an Arne Dähn (daehn@franchiseverband.com):

  • Franchisevertrag

Bitte übersenden Sie folgende Dokumente an die Bewertungsgesellschaft igenda, Dr. Martin Ahlert (systemcheck@igenda.de):

  • Franchisevertrag
  • Know-how-Dokumentation
  • Businessplan / Rentabilitätsvorschau
  • Darstellung der Aufbauorganisation (Organigramm)
  • Businessplan/Rentabilitätsvorschau des Franchisegebers / der Zentrale
  • Anforderungsprofil für neue Franchisenehmer (falls vorhanden)

4. Abschluss des Systemchecks

Nach Erhalt aller Unterlagen und Abschluss der Franchisepartner-Zufriedenheitsanalyse findet ein Telefontermin mit der Bewertungsgesellschaft statt. Im Anschluss daran wird die kurzgutachterliche Stellungnahme erstellt. Der Deutsche Franchiseverband entscheidet über die Vergabe/Wiedervergabe des Gütesiegels.